Impressum

Angaben gemäß § 5 DDG

Royal Hausverwaltung GmbH
Hunnenstraße 2
86343 Königsbrunn
Deutschland

Vertreten durch den Geschäftsführer:

Tobias Ziegler

Kontakt

Telefon: 08231 87567
E-Mail: info@royal-hv.de

Registereintrag

Registergericht: Amtsgericht Augsburg
Registernummer: HRB 14265

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz:
DE358496427

Aufsichtsbehörde

Aufsichtsbehörde für Tätigkeiten nach § 34c Absatz 1, Ziffer 1-4:

Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Max-Joseph-Straße 2
80333 München
Telefon: 089-5116-0
Fax: 089-51161306

Erlaubnis

Die IHK München und Oberbayern erteilte der Royal Hausverwaltung GmbH die Erlaubnis, nach § 34c Absatz 1 Satz 1 GewO, gewerbsmäßig das gemeinschaftliche Eigentum von Wohnungseigentümern im Sinne des § 1 Absatz 2, 3, 5 und 6 des Wohnungseigentumsgesetzes oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume im Sinne des § 549 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu verwalten (Wohnimmobilienverwalter gemäß § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 GewO).

Gewerbeinhalt/Erlaubnisinhalt

Es wird ausgeübt:

Tätigkeiten gemäß § 34c GewO: Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen, Abschluss von Darlehensverträgen, mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des § 34i Absatz 1 Satz 1, vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen, Bauvorhaben a) als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden, b) als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen, das gemeinschaftliche Eigentum von Wohnungseigentümern im Sinne des § 1 Absatz 2, 3, 5 und 6 des Wohnungseigentumsgesetzes oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume im Sinne des § 549 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verwalten (Wohnimmobilienverwalter).

Weiterhin: Verwaltung von Grundbesitz und Grundstückseigentum.

Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.